Die Regelung, dass in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände (LWL und LVR) als überörtliche Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe fungieren, bietet vor allem den Vorteil einer starken regionalen Steuerung und einer Entlastung der einzelnen Kommunen. Überörtliche Steuerung sorgt dafür, dass die Qualität der Eingliederungshilfe innerhalb einer Region vergleichbar bleibt und nicht extrem davon abhängt, in welcher Stadt oder welchem Kreis eine Person lebt. Durch diese Struktur wird zudem die Verantwortung für komplexe und kostenintensive Leistungen auf eine Ebene gehoben, die über die Grenzen einer einzelnen Stadt oder eines Kreises hinausgeht. Die Landschaftsverbände bündeln Fachwissen und Ressourcen. Da die Verbände große Fallzahlen betreuen, können sie hochspezialisierte Fachstellen und Beratungsangebote aufbauen, die für eine kleine Kommune allein finanziell und personell nicht tragbar wären.
Besonders teure Einzelfälle (z. B. hochintensive Betreuungsbedarfe) würden das Budget einer kleinen Gemeinde überproportional belasten. Durch die Landschaftsverbände werden diese Kosten auf eine breitere Basis verteilt.
Aus grüner Perspektive ist diese Struktur ein Instrument der sozialen Gerechtigkeit und der kommunalen Solidarität. Sie verhindert, dass die Qualität der sozialen Teilhabe vom Wohnort oder der Finanzkraft einer einzelnen Kommune abhängt. Indem die Landschaftsverbände als starke überörtliche Akteure auftreten, wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen oder besonderen Unterstützungsbedarfen in ganz NRW einen gleichwertigen Zugang zu hochwertiger Eingliederungshilfe haben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe kein Privileg des Wohnortes ist.