Politische Mitbestimmung ist ein Grundrecht, das für alle Menschen gleichermaßen gelten muss. Menschen mit Behinderungen sind jedoch in kommunalen Entscheidungsprozessen oft unterrepräsentiert, obwohl sie direkt von städtebaulichen, sozialen und kulturellen Entscheidungen betroffen sind. Ein verpflichtender Inklusionsbeirat oder -ausschuss stellt sicher, dass die Perspektive der Betroffenen nicht nur sporadisch als „Gefälligkeit“ gehört wird, sondern eine institutionelle Verankerung in der kommunalen Politik erhält. Nur wenn Menschen mit Behinderungen selbst mitentscheiden, können Lösungen entstehen, die wirklich inklusiv sind.
Die bloße Einladung zur Beteiligung reicht nicht aus, wenn die Rahmenbedingungen den Zugang verhindern. Viele Menschen mit Behinderungen stehen vor finanziellen und organisatorischen Hürden, die ihre politische Aktivität faktisch unmöglich machen: Deshalb müssen Mobilität und Unterstützung geischert werden.
Aus grüner Perspektive ist dieser Antrag ein zentraler Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene. Wir setzen uns für eine echte, gelebte Demokratie ein, in der Macht und Entscheidungsprozesse geteilt werden. Die Erstattung von Teilhabekosten ist dabei ein notwendiges Instrument der Gerechtigkeit: Wir wollen nicht nur die Tür öffnen, sondern sicherstellen, dass jeder und jede auch tatsächlich den Weg durch diese Tür finden kann.