(einstimmiger Beschluss des AK Soziales der Kölner Grünen vom 7.10.2026)
Wir haben die Forderung nach einem Grundrecht auf Wohnen einstimmig auf der LDK 2024 in Oberhausen beschlossen. Ein so wichtiger und einmütiger Beschluss muss sich auch im Wahlprogramm wiederspiegeln.
Dieser Änderungsantrag behebt auch ein weiteres Manko des Entwurfes: Im ganzen Solidaritätskapitel wird nicht einmal der Begriff "Menschenwürde" genannt, obwohl er nach Artikel 1 GG leitend "für alles politische Handeln" sein soll. Gerade bei Wohnungslosen treten wir die Menschenwürde systembedingt aber täglich mit Füßen. Obdachlosigkeit ist tödlich, die Lebenserwartung liegt bei Betroffenen bei gerade mal 50 Jahren.
Um zudem das EU-, Bundes- und Landesziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, in die Tat umzusetzen, bleibt nun kaum noch Zeit. Deshalb "wollen" wir nun nicht nur alle Hebel in Bewegung setzen: wir müssen es!
Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Rolle der Kommunen, die ohne Landes- und Bundesunterstützung nicht die notwendige Spielräume haben.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 14:07 |