Die Ergänzung ist notwendig, damit der Anspruch auf eine kontinuierliche, am Menschen orientierte Gesundheitsversorgung für alle Menschen gleichermaßen gilt. Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu medizinischer Versorgung nach wie vor auf strukturelle Barrieren. Fehlende bauliche, kommunikative und organisatorische Barrierefreiheit sowie unzureichende Kenntnisse über behinderungsspezifische Bedarfe können dazu führen, dass notwendige Untersuchungen, Behandlungen und Vorsorgeangebote nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in Anspruch genommen werden können. Dies widerspricht dem Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe und dem Recht auf Gesundheit, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention festschreibt. Ein Gesundheitssystem, das sich konsequent an den Menschen orientiert, muss deshalb die unterschiedlichen Bedürfnisse seiner Patient*innen berücksichtigen und einen diskriminierungsfreien Zugang zur Versorgung gewährleisten. Die gezielte Unterstützung medizinischer Einrichtungen beim Abbau von Barrieren ist hierfür ein wichtiger Schritt. So wird sichergestellt, dass eine wohnortnahe und kontinuierliche Gesundheitsversorgung nicht nur organisatorisch gut aufgestellt, sondern für alle Menschen tatsächlich zugänglich ist.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisverband Borken (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 17:08 |