Die grundsätzliche Verankerung dieses Satzes im Programm macht deutlich, dass Inklusion eine ressortübergreifende politische Verpflichtung ist und bei allen Entscheidungen mitgedacht werden muss. Angesichts des zunehmenden Drucks, öffentliche Ausgaben zu begrenzen, braucht es ein klares Bekenntnis dazu, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen nicht zur Disposition steht. Die Formulierung setzt deshalb ein deutliches politisches Signal: Menschen mit (drohenden) Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe, und dieses Recht muss unabhängig von finanziellen und politischen Entwicklungen gewährleistet bleiben.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisverband Borken (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 17:10 |