Die Ergänzung verdeutlicht, dass die Eingliederungshilfe kein bloßer Kostenfaktor ist, sondern eine zentrale Voraussetzung für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Angesichts steigender Ausgaben besteht die Gefahr, dass die finanzielle Belastung von Ländern und Kommunen zunehmend in den Mittelpunkt der Debatte rückt und notwendige Unterstützungsleistungen unter Druck geraten. Deshalb braucht es ein klares Bekenntnis: Die finanzielle Verantwortung muss verlässlich und gerecht zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt werden, ohne dass Menschen mit Unterstützungsbedarf die Folgen unzureichender Finanzierung tragen. Die Ergänzung stellt die Perspektive der Betroffenen in den Mittelpunkt und macht deutlich, dass Teilhaberechte nicht nur rechtlich garantiert, sondern im Alltag tatsächlich verwirklicht werden müssen. Damit unterstreicht sie den Anspruch, die Eingliederungshilfe langfristig zu sichern und ihre Finanzierung so auszugestalten, dass notwendige Leistungen bedarfsgerecht erbracht werden können.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisverband Borken (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 17:12 |