Die Ergänzung ist notwendig, um ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit als Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Wahlprogramm zu verankern. Barrieren beschränken sich nicht auf fehlende Rampen oder bauliche Hindernisse, sondern entstehen ebenso durch unzugängliche Informationen, komplizierte Verwaltungsverfahren, digitale Angebote ohne ausreichende Zugänglichkeit sowie fehlende Rücksichtnahme auf sensorische und kognitive Bedürfnisse. Menschen mit Behinderungen sowie chronischen und psychischen Erkrankungen werden dadurch in vielen Lebensbereichen weiterhin von selbstverständlicher Teilhabe ausgeschlossen. Barrierefreiheit muss deshalb von Anfang an bei der Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen Räumen, Dienstleistungen und digitalen Angeboten mitgedacht werden, statt erst nachträglich hergestellt zu werden. Die Ergänzung verdeutlicht, dass Inklusion nicht allein durch individuelle Unterstützungsleistungen erreicht werden kann, sondern auch den Abbau gesellschaftlicher Strukturen erfordert, die Menschen ausschließen. Ziel ist eine Gesellschaft, in der Vielfalt selbstverständlich berücksichtigt wird und alle Menschen ihr Leben möglichst selbstbestimmt gestalten können.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisverband Borken (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 17:15 |