Die derzeitige Zehn-Prozent-Regel bezieht sich auf das regional übliche Entlohnungsniveau bei nicht tarifgebundenen Einrichtungen. Sie ist kein allgemeiner Korridor für übertarifliche Bezahlung. Außerdem bestehen für Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bereits begrenzte Steuer- und Beitragsbefreiungen. Eine darüber hinausgehende Forderung müsste genau benennen, was ausgeweitet werden soll.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Alter, demografischer Wandel, Pflege (dort beschlossen am: 24.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 11:12 |