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Der Zuschnitt von Neubau/Sozial-Wohnungen ist für Alleinerziehende oft nicht geeignet. Eine von der Fläche/Personenzahl passende Wohnung ist oft so geschnitten, dass es nicht genügend Schlafzimmer gibt. Beim Wohnberechtigungsschein oder Bürgergeld fehlt hier oft das zweite Elternteil, für die Berechtigung zu einer Wohnung, die ein eigenes Elternschlafzimmer beinhaltet. Dies benötigen Alleinerziehende jedoch genauso wie Paare.
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Alleinerziehende erleben auf dem Wohnungsmarkt, also bei der Wohnungsbeschaffung viel Diskriminierung.
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Mangel an bezahlbarem Wohnraum: Mütter bleiben in Gewaltbeziehungen, zu lange in Frauenhäusern, landen auf der Straße (hier kann es zu Inhobhutnahme der Kinder kommen) oder brechen Schwangershaften ab
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Gemeinschaftliche Wohnprojekte, die Alleinerziehende besonders brauchen, erfordern meist hohes Eigenkapital. Alleinerziehende leben jedoch oft an der Armutsgrenze.
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s. auch LDK-Beschluss https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/Leistung-anerkennen-Gerechtigkeit-schaffen-bessere-Bedingungen-fur-A-49327
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
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| Antragsteller*in: | LAG Frauen (dort beschlossen am: 27.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 28.10.2026, 21:11 |