Der Änderungsvorschlag erweitert die bisher vorwiegend altersbezogene Quartiersperspektive um einen inklusiven und generationenübergreifenden Ansatz. Ziel ist, selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von Alter, Behinderung oder Unterstützungsbedarf zu ermöglichen. Die ausdrückliche Einbeziehung von Dörfern und Gemeinden macht deutlich, dass wohnortnahe Unterstützung nicht auf städtische Quartiere beschränkt sein darf.
Im Mittelpunkt steht die Vernetzung bestehender Angebote. Unterstützungsbedarfe lassen sich im Alltag häufig nicht einzelnen Zuständigkeiten zuordnen: Fragen des Wohnens, der Gesundheit, der Pflege und der sozialen Teilhabe greifen ineinander. Quartiersbezogene Beratungs- und Vernetzungszentren sollen deshalb Orientierung erleichtern, Zugänge zu passenden Hilfen verbessern und die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Angeboten verbindlicher gestalten. Dabei geht es nicht darum, spezialisierte Beratung oder individuelle Leistungsansprüche zu ersetzen, sondern vorhandene Kompetenzen zusammenzuführen und Versorgungslücken vor Ort besser zu erkennen.
Die Ergänzung konkretisiert außerdem die Verantwortung des Landes. Verlässliche Vernetzung braucht neben geeigneten Strukturen ausreichend Personal und eine angemessene Finanzierung. Der Vorschlag zielt deshalb nicht allein auf den Aufbau neuer Anlaufstellen, sondern auf eine langfristig tragfähige Unterstützung der Kommunen, die an vorhandene Einrichtungen und Netzwerke anknüpft und Doppelstrukturen vermeidet. Maßstab ist, dass Unterstützung für Menschen und ihre Angehörigen frühzeitig, zugänglich und im vertrauten Lebensumfeld erreichbar wird.