Der bisherige Wahlprogrammtext greift bereits wichtige Herausforderungen der geburtshilflichen Versorgung in NRW auf. In Zusammenarbeit mit dem Hebammenverband NRW wurde der Abschnitt jedoch fachlich überarbeitet und präzisiert, um die bestehenden Probleme differenzierter darzustellen und konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Geburtshilfe zu ergänzen.
Die Einrichtung einer landesweiten Koordinierungsstelle Geburtshilfe, wie sie auch der FrauenRat NRW fordert, soll dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteur*innen zu verbessern, regionale Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen und bestehende Strukturen gezielt weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus ist es wichtig, die fachliche Perspektive von Hebammen stärker in gesundheitspolitische Entscheidungen einzubeziehen. Als zentrale Akteurinnen der geburtshilflichen Versorgung verfügen sie über wichtige praktische Erfahrungen und Kenntnisse der regionalen Versorgungssituation. Ihre verbindliche Beteiligung an kommunalen Gesundheitskonferenzen und „Runden Tischen Gesundheit“ kann dazu beitragen, Versorgungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
Schließlich braucht es eine aussagekräftige Datengrundlage, um die Qualität der geburtshilflichen Versorgung bewerten und gezielt verbessern zu können. Die Erfassung der Müttersterblichkeit nach WHO-Kriterien soll eine bessere Vergleichbarkeit ermöglichen. Durch die systematische Erhebung des Geburtserlebens mittels Patient-Reported Experience Measures (PREMs) können zudem die Erfahrungen und Perspektiven der Gebärenden stärker berücksichtigt werden. So lassen sich neben medizinischen Ergebnissen auch Aspekte wie Selbstbestimmung, respektvolle Behandlung und die Qualität der Betreuung besser erfassen.