Begründung
Tarifentlohnung darf bei öffentlichen Aufträgen nicht optional sein - das Tarifentgeltsicherungsgesetz legt allerdings hohe Schwellenwerte bei Landesaufträgen an und greift bei kommunalen Aufträgen gar nicht. Wir müssen den Anspruch haben, hier konsequent weiterzugehen und mit gutem Beispiel glaubwürdig voranzugehen. Lohndumping schadet nicht nur Beschäftigten, sondern auch der Wirtschaft und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Tarifbindung nimmt allerdings dramatisch ab - auch in NRW. Weitere Informationen:
Historisch niedriger Stand der Tarifbindung NRW: https://www.it.nrw/nrw-tarifbindung-2025-auf-dem-niedrigsten-stand-seit-dem-jahr-2000-128330
DGB NRW: Nordrhein-Westfalen entgehen 23,8 Milliarden Euro pro Jahr durch Tarifflucht: https://nrw.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/dgb-nrw-nordrhein-westfalen-entgehen-238-milliarden-euro-pro-jahr-durch-tarifflucht/