Nicht nur viele zentrale Errungenschaften im Bereich der Arbeitnehmendenrechte, wie z.B. der Acht-Stunden-Tag, werden derzeit massiv angegriffen, sondern auch Betriebsratsgründungen und Mitbestimmungsrechte der existierenden Vertretungen. Ersteres wurde zuletzt in das Strafgesetzbuch aufgenommen, da es sich jedoch nach wie vor um ein Antragsdelikt handelt, bleiben die Aufdeckung und erfolgreiche Verfolgung schwierig. 80% aller Verfahren werden bundesweit und auch in NRW derzeit eingestellt oder enden mit einem Freispruch, da der Vorsatz nicht erfolgreich nachgewiesen werden kann.
Die Zahl der durch einen Betriebsrat vertretenen Beschäftigten in vielen Branchen, auch in der Industrie, ist seit Jahren stark rückläufig. Viele Arbeitsplätze gehen nicht etwa wegen zu hoher Lohnkosten oder zu niedriger Produktivität der Arbeitnehmenden verloren, sondern auf Grund unternehmerischer Fehlentscheidungen. Diese sind seltener in Betrieben mit starker Mitbestimmung.
Weitere Informationen:
Mitbestimmte Unternehmen schneiden bei wichtigen ökonomischen Kennzahlen oft besser ab: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-50-jahre-mitbestimmungsgesetz-75425.htm
Studie Hans-Böckler-Stiftung „Mitbestimmung zahlt sich aus“: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-mitbestimmung-zahlt-sich-aus-4592.htm
80% der Union Busting-Verfahren werden eingestellt oder enden mit Freispruch: https://kluge-seminare.de/br-portal/artikel/union-busting-wenn-betriebsraete-unerwuenscht-sind/