Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ abschließend für „verhältnismäßig und zulässig zum Schutz der Arbeitnehmer“ befunden hat, sollten wir dafür eintreten, die entsprechenden Schutzmechanismen wie Direktanstellung, manipulationssichere Arbeitszeiterfassung, Mindeststandards für Unterkünfte etc. durchzusetzen. Neue Beschäftigungsmodelle wie vor allen Dingen die Plattformökonomie dürfen nicht zu einer umfangreichen Umgehung von Standards führen - als Teil des Fairwork-Netzwerkes können wir hiergegen verstärkt vorgehen.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Gewerkschaftsgrün (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 31.10.2026, 20:31 |