Zusätzlicher Wohnraum kann auch durch die Wiedervermietung vorhandener Wohnungen entstehen. Wo Eigentümer*innen wegen wirtschaftlicher Risiken, schlechter Erfahrungen oder fehlender Unterstützung vor einer Vermietung zurückschrecken, können Beratung, begrenzte Garantien und verlässliche Verfahren helfen.
Der Antrag ergänzt die vorgesehenen Maßnahmen zum Mieterschutz um ein konkretes Unterstützungsangebot für vermietungsbereite Eigentümer*innen. Das Landesprogramm soll wissenschaftlich begleitet werden. Über zusätzlich vermietete Wohnungen, Kosten und Wirksamkeit wird regelmäßig berichtet, damit die Förderung bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann.