Kommunale Sozialplanung entscheidet darüber, welche Angebote vor Ort entstehen, wo sie gebraucht werden und wer sie trägt. Der Entwurf erwähnt die Wohlfahrtspflege außerhalb von WP-06 nur an einer einzigen Stelle und bindet muslimische Träger in die Sozialpolitik bislang nirgends ein. Das ist eine Lücke, denn muslimische Gemeinden und Verbände leisten vielerorts bereits soziale Arbeit, etwa in der Beratung, der Kinder- und Jugendarbeit, der Familienunterstützung oder der Hilfe für Geflüchtete. Sie erreichen Menschen, zu denen andere Angebote oft keinen Zugang finden.
Der Änderungsantrag verankert diese Träger dort, wo kommunale Planung stattfindet. Werden sie frühzeitig in die integrierte Sozialplanung einbezogen, lassen sich Bedarfe genauer erfassen, Doppelstrukturen vermeiden und bestehende Angebote besser vernetzen. Das stärkt die Wirksamkeit der Armutsbekämpfung und verbessert die Erreichbarkeit der Hilfen für Menschen in prekären Lebenslagen.
Der Antrag öffnet die Sozialplanung zugleich für weitere religiöse Träger und stellt damit keine Sonderregelung für eine einzelne Gruppe dar. Er folgt dem Grundsatz der Pluralität der Trägerlandschaft, die für die freie Wohlfahrtspflege prägend ist, und sorgt dafür, dass vorhandene zivilgesellschaftliche Ressourcen für das Gemeinwohl genutzt werden.