Altersarmut ist häufig das Ergebnis einer gesamten Lebens- und Erwerbsbiografie. Niedrige Einkommen, geringfügige und prekäre Beschäftigung, Erwerbsunterbrechungen und unbezahlte Sorgearbeit können über viele Jahre hinweg eigenständige Ansprüche auf soziale Sicherung schwächen. Davon sind insbesondere Frauen und Alleinerziehende betroffen. Auch Solo-Selbstständige können trotz langjähriger Erwerbstätigkeit unzureichend für das Alter abgesichert sein.
Der Programmentwurf spricht die jeweiligen Problemlagen bereits an verschiedenen Stellen an, verknüpft sie aber nicht durchgehend mit ihren Folgen für die soziale Sicherheit im Alter. Unsere Ergänzungen in WP-01, WP-04 und WP-06 versuchen diese Lücke dort zu adressieren , wo Arbeit, Armut, Gleichstellung und Selbstständigkeit im Programm jeweils behandelt werden. So wird Altersarmut nicht nur als Problem älterer Menschen beschrieben, sondern als eine Aufgabe vorausschauender Politik über alle Lebensphasen hinweg.
Nordrhein-Westfalen kann durch gute Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierung, Beratung, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit und niedrigschwellige Unterstützung gegensteuern. Änderungen der gesetzlichen Alterssicherung liegen überwiegend in der Zuständigkeit des Bundes und werden deshalb ausdrücklich als bundespolitische Forderungen benannt.
Bereits der LDK-Beschluss V-08 „Leistung anerkennen, Gerechtigkeit schaffen: Bessere Bedingungen für Alleinerziehende“ vom 21.06.2026 greift die langfristigen Folgen von Sorgearbeit und unterbrochenen Erwerbsbiografien für die Alterssicherung auf. Er fordert unter anderem zusätzliche Rentenansprüche für Hauptsorgeverantwortung sowie eine rückwirkende Höherbewertung von Erziehungszeiten und ergänzende Leistungen für ältere ehemals alleinerziehende Frauen, die von Altersarmut betroffen sind. Die vorgeschlagenen Änderungen greifen diese Beschlusslage auf und verankern den Zusammenhang zwischen Erwerbs- und Sorgebiografie und Altersarmut an den betreffenden Programmstellen.