Wichtige suchtpolitische "Knackpunkte" finden sich bislang nicht in diesem Unterkapitel:
- Es gibt zu wenig zeitnahe Therapieplätze in NRW. Zudem sind die vorherigen bürokratischen und Meldeanforderungen nicht kompatibel mit dem realen Leben vieler Suchtkranken, die oft auf der Straße leben.
- Inzwischen ist die Medizin bei vielen Suchterkrankungen auch davon abgegangen, dass der Totalentzug das Ziel sein muss. Das schreckt einerseits Betroffene ab und setzt zugleich unrealistische Zielvorgaben, die Betroffene weiter in ihrem Selbstwert stört und zu destruktiven Versagensgefühlen beiträgt.
- Zudem stehen viele Angebote nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder anderweitig klarem und nachweisbarem Aufenthaltsrecht offen. Das ist nicht nur diskriminierend, es macht auch die tägliche Arbeit mit Suchtkranken und die angestrebte strukturelle Überwindung offener Drogenszenen nahezu unmöglich.
- Der Abschnitt behandelt bislang vor allem neue Substanzen sowie Glücksspiel und Gaming. Alkohol und Tabak gehören zu den bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken und sind gesellschaftlich weit verbreitet. Eine moderne Suchtpolitik sollte sie deshalb nicht ausblenden. Die Ergänzung schließt diese Lücke und stellt sicher, dass legale und illegale Substanzen in einer gemeinsamen, gesundheitsorientierten Logik behandelt werden. Das Land kann bei Prävention, Jugendschutz und dem konsequenten Vollzug bestehender Regeln ansetzen, etwa in Schulen, Kommunen und bei Kontrollen. Steuern, Werbebeschränkungen und Altersgrenzen sind dagegen Bundesrecht. Der Satz benennt deshalb ausdrücklich auch die Bundesebene und verzichtet auf konkrete Einzelmaßnahmen, damit er sich in die bestehende Systematik des Abschnitts einfügt.