Gewalt hat keine Altersgrenze. Dennoch werden ältere Menschen im Gewaltschutz bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei ist Gewalt im Alter keineswegs auf Pflegeeinrichtungen beschränkt. Sie kann in Partnerschaften, innerhalb der Familie, im sozialen Umfeld und überall dort auftreten, wo Menschen betreut oder gepflegt werden.
Gewalt kann körperliche, psychische, sexualisierte oder wirtschaftliche Formen annehmen. Auch Vernachlässigung, entwürdigende Behandlung und ungerechtfertigte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gehören dazu. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind und sich aus eigener Kraft kaum gegen Übergriffe wehren oder Hilfe organisieren können.
Deshalb brauchen wir einen Gewaltschutz, der die unterschiedlichen Lebenssituationen älterer Menschen berücksichtigt. Fachkräfte müssen Gewalt erkennen und angemessen handeln können. Zugleich müssen Beratungsstellen, Pflegeberatung, Gesundheitswesen und weitere Unterstützungssysteme besser zusammenarbeiten.
Besonders wichtig sind niedrigschwellige, barrierefreie und aufsuchende Angebote. Denn wer isoliert lebt, in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder von der gewaltausübenden Person abhängig ist, kann nicht ohne Weiteres eine Beratungsstelle aufsuchen. Auch Angehörige und andere Bezugspersonen brauchen erreichbare Anlaufstellen, wenn sie Gewalt oder Vernachlässigung vermuten.
Der Programmentwurf legt im Abschnitt „Gesund älter werden – selbstbestimmt bis ins hohe Alter“ einen Schwerpunkt auf Prävention, Gesundheitsförderung, altersgerechte Quartiere und die Vermeidung von Einsamkeit. Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung wird dort bislang nicht ausdrücklich angesprochen. Diese Lücke schließt der Änderungsantrag.
Selbstbestimmung im Alter bedeutet auch, sicher und ohne Angst leben zu können. Dieser Anspruch muss unabhängig von Pflegebedürftigkeit, Wohnform oder persönlicher Lebenssituation gelten.