Ende 2024 gab es in NRW rund 414.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen – etwa 132.000 weniger als 2010. Gleichzeitig waren rund 101.200 Haushalte als wohnungssuchend registriert. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten wie z.B. Köln, Düsseldorf, Münster oder Bonn übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich.
Da die Einkommensberechtigung grundsätzlich nur beim Einzug nachgewiesen werden muss, können Haushalte auch bei erheblich gestiegenem Einkommen dauerhaft von vergünstigten Mieten profitieren. Wie viele Wohnungen davon betroffen sind, ist für NRW nicht belastbar ermittelt.
Die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe erfordert eine landesgesetzliche Grundlage. Das Land soll lediglich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen; die Entscheidung über Einführung und Anwendung liegt bei den Kommunen. So können diese die örtliche Wohnungsmarktlage und den Verwaltungsaufwand berücksichtigen.
Eine sozial gestaffelte Abgabe ermöglicht einen gerechteren Einsatz öffentlicher Fördermittel, ohne bestehende Mietverhältnisse zu beenden. Freibeträge und Härtefallregelungen schützen Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Die Prüfung soll möglichst digital, datensparsam und wirtschaftlich erfolgen.
Ziel ist die zusätzliche Finanzierung bezahlbaren Wohnraums bei gleichzeitigem Erhalt sozial gemischter Quartiere.