Die jüngsten Berichte über sexualisierte Belästigung und Machtmissbrauch in Krankenhäusern zeigen einen erheblichen Handlungsbedarf. Nach einer Befragung des Marburger Bundes haben 49 Prozent der befragten Ärzt*innen innerhalb eines Jahres Machtmissbrauch und 13 Prozent sexuelle Belästigung erlebt. Die Ursachen liegen häufig auch in den ausgeprägten hierarchischen Strukturen und Abhängigkeitsverhältnissen innerhalb der Krankenhäuser. Insbesondere während der ärztlichen Weiterbildung können diese Abhängigkeiten dazu führen, dass Betroffene aus Angst vor beruflichen Nachteilen von Beschwerden absehen. Durch die enge berufliche Vernetzung von Führungskräften im Gesundheitswesen können sich Abhängigkeitsverhältnisse und berufliche Nachteile für Betroffene über einzelne Krankenhausstandorte hinaus erstrecken und ihre weitere Karriere beeinträchtigen. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch darf deshalb nicht allein der Verantwortung einzelner Beschäftigter überlassen bleiben, sondern muss institutionell abgesichert werden. Mit dem Hochschulstärkungsgesetz hat Nordrhein-Westfalen bereits gesetzliche Regelungen zum Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung im Hochschulbereich geschaffen. Auch für Krankenhäuser wollen wir verbindliche Schutzmechanismen entwickeln und die Verantwortlichkeit der Einrichtungen stärken. Dabei darf der Fachkräftemangel nicht dazu führen, dass Übergriffe geduldet, vertuscht oder nicht angemessen aufgearbeitet werden.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 14:26 |