Als grundgesetzliebende, dem Gemeinwohl verschriebene Partei wollen wir doch sicherlich nicht ausschließen, Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes potenziell anzuwenden. Alleine schon als mögliches Druckmittel.
Die soziale Eigentumsverpflichtung darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss in der Rechtspraxis gelebt werden.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik (dort beschlossen am: 01.11.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 16:07 |