Die Landesdelegiertenkonferenz hat am 24. Mai 2025 die „Green Hospital Strategie – Der ökonomische Weg zum nachhaltigen Krankenhaus“ beschlossen. Darin werden Klimaneutralität und Klimaanpassung als Kernprinzipien der Krankenhausplanung und -finanzierung gefordert. Zugleich verbindet der Beschluss ökologische Verantwortung ausdrücklich mit der wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser.(1)
Der Programmentwurf greift Green Hospitals bereits auf. Die Ergänzung konkretisiert deren Umsetzung durch einen systematischen Bewertungsmaßstab für Krankenhausinvestitionen: Neben den anfänglichen Investitionskosten sollen langfristige Betriebs- und Folgekosten sowie die Auswirkungen auf Energie- und Ressourcenverbrauch, Emissionen und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimafolgen berücksichtigt werden. Damit wird Nachhaltigkeit zu einem nachvollziehbaren Kriterium für Planung und Förderung.
Dies knüpft insbesondere an die Beschlussabschnitte „1.3 Nachhaltiges Bauen, Gebäudestruktur und -anpassung“, „2.1 Ressourcenmanagement“ und „5 Zukunftsfähige Krankenhausplanung und -finanzierung“ an. Ziel ist, öffentliche Investitionen so auszurichten, dass sie Versorgungssicherheit, ökologische Transformation und langfristige Wirtschaftlichkeit gemeinsam stärken. (1)
Hitze ist eine wachsende Gesundheitsgefahr, insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen, Schwangere, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen. Allein 2025 starben nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts rund 2.500 Menschen in Deutschland an den Folgen von Hitze. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen versorgen genau diese Menschen. Wirksamer Hitzeschutz in diesen Einrichtungen ist deshalb ein Baustein der Patientinnen- und Bewohnerinnensicherheit. Die Änderung präzisiert, wer wofür zuständig ist. Die Investitionskosten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden im Rahmen der Investitionsförderung von den Ländern getragen (§ 9 KHG, § 9 SGB XI). Bauliche und technische Maßnahmen für Hitzeschutz und Klimaanpassung gehören dazu. Mit den steigenden Anforderungen durch den Klimawandel wächst auch dieser Investitionsbedarf. Der Text benennt deshalb zunächst die Verantwortung des Landes: Hitzeschutz und Klimaanpassung sollen in der Investitionsförderung verbindlich berücksichtigt und ausreichend finanziert werden. Zusätzlich braucht es bundesrechtliche Rahmenbedingungen. Die bisherige Formulierung war dafür zu unbestimmt, die Änderung konkretisiert die Erwartungen an den Bund und knüpft an die Positionen der Bundestagsfraktion an (BT-Drs. 21/6343): Gemeinsam mit den Ländern soll ein Programm „Green Hospitals“ Investitionen in Hitzeschutz und Klimaanpassung unterstützen, verbindliche Hitzeschutzstandards sollen einheitliche Anforderungen für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen schaffen, und eine Reform des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sozialrecht soll sicherstellen, dass ökologische Nachhaltigkeit und energetische Sanierung als Ziel anerkannt werden und Investitionen in sozialen Einrichtungen nicht an der Refinanzierung scheitern.
Quellenverzeichnis
(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW: „Green Hospital Strategie – Der ökonomische Weg zum nachhaltigen Krankenhaus“. Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz vom 24. Mai 2025, veröffentlicht am 24. Juni 2025.