NRW hat als erstes Bundesland die Krankenhausplanung auf Leistungsgruppen umgestellt und damit bundesweit Maßstäbe gesetzt. Dieser Anspruch soll Grundlage der weiteren Planung bleiben: Behandlungen sollen dort stattfinden, wo die notwendige Erfahrung, Ausstattung und Qualität vorhanden sind. Das dient der Patientensicherheit und ist zugleich die Voraussetzung für eine tragfähige Spezialisierung und Konzentration. Das Bundesrecht eröffnet den Ländern bei der Zuweisung von Leistungsgruppen Spielräume für Ausnahmen. Sie können im Einzelfall sinnvoll sein, etwa um die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Entscheidend ist, wie sie angewendet werden. Die Ergänzung legt deshalb fest, dass Ausnahmen begründet, befristet und transparent bleiben und die Qualitätsziele der Reform nicht aushöhlen. Das schafft Verlässlichkeit für Patient*innen, Krankenhäuser und Kostenträger und knüpft an den bisherigen Weg des Landes an.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit NRW (dort beschlossen am: 31.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 19:39 |