Der Rettungsdienst ist das letzte Sicherheitsnetz in der Gesundheitsversorgung. Hilfesuchende, die sich im komplexen Notfallsystem nicht zurecht finden, treffen auf schlechte Steuerung. Das führt vielfach zu Über-, Unter- und Fehlversorgung und sorgt für Frust bei Patient:innen und Personal. Gerade in NRW ist der Rettungsdienst kommunal zersplittert und arbeitet nur selten landkreisübergreifend zusammen. Es hängt viel zu oft vom Wohnort ab, ob Menschen eine rechtzeitige, bedarfsgerechte Versorgung bekommen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sorgen wir für landesweite Einheitlichkeit bei Notrufabfragesystemen und Vorgaben für den Einsatz von Notfallsanitäter:innen und Notärzt:innen und stellen so gleichwertige Versorgung überall in NRW sicher. Mit der Ermöglichung landkreisübergreifender Alarmierung von Einsatzmitteln wird verhindert, dass Einsatzmittel weiter nur landkreisintern nach Zuständigkeit alarmiert werden und nicht nach medizinischem Bedarf und geographischer Verortung. So bleiben Hilfebedarfe nicht mehr an kommunalen Grenzen hängen. In NRW ist die Alarmierung von Ersthelfenden bei Herz-Kreislauf-Stillständen weiter die Ausnahme. Wir verpflichten die Leitstellen zur Einführung dieser Systeme und machen es damit zur Regel. Die Bundesnotfallreform wird absehbar Ende November im Bundesrat beschlossen. Die Änderung stellt deshalb die Umsetzung der Bundesreform im Landesgesetz in den Mittelpunkt, u.a. um zukünftig Gebührenkonflikte zwischen Kassen und Kommunen zu vermeiden. Besonders entscheidend ist dabei die landesweite Ermöglichung sogenannter spezieller ambulanter Notfallversorgung, wie Notfallpflege-Teams, Gemeindenotfallsanitäter:innen, palliativer Akutversorgung und notfallpsychiatrischer Krisendienste. So können Menschen sinnvoll zuhause versorgt, Krankenhausaufenthalte vermieden und der Rettungsdienst entlastet werden.
| Kapitel: | Ein Land der Solidarität |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit NRW (dort beschlossen am: 31.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 19:45 |