Pflegebedürftigkeit lässt sich in vielen Fällen vermeiden oder hinauszögern, und die meisten Menschen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben. Die häusliche Pflege wird dabei maßgeblich von An- und Zugehörigen getragen. Sie übernehmen Verantwortung für pflegebedürftige Kinder, Eltern, Partner*innen und andere nahestehende Menschen. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung und ermöglichen vielen Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung.
Pflegeverantwortung geht häufig mit erheblichen körperlichen, psychischen, zeitlichen und finanziellen Belastungen einher. Gleichzeitig erschweren fehlende Entlastungsangebote, komplizierte Antragsverfahren und unzureichende Informationen den Pflegealltag. Viele Angehörige wissen nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht oder wo sie verfügbare Angebote finden können.
Deshalb wollen wir die kommunale Pflegeberatung stärken und Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedarfsgerecht ausbauen. Beratung und Unterstützung müssen niedrigschwellig, mehrsprachig und diversitätssensibel gestaltet sein, damit sie Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Sprachkenntnissen, ihrer Lebenssituation oder Familienform erreichen.
Digitale Lösungen können den Zugang zu Unterstützung zusätzlich erleichtern. Dazu gehören verständliche Informationen über Leistungsansprüche, digitale Beratungsangebote und die Vermittlung verfügbarer Entlastungsangebote. Sie sollen die persönliche Beratung ergänzen und pflegenden Angehörigen helfen, passende Unterstützung schneller und unkomplizierter zu finden.
Wir ergänzen den Absatz um Strukturen, die diese Angebote vor Ort tragen, und benennen die Rolle von Land und Bund. Auf Landesebene geht es um Unterstützung im Quartier und in der Pflegeinfrastruktur. Nachbarschaftshilfen und sorgende Gemeinschaften stärken Teilhabe und entlasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag. Planung und Investitionsförderung liegen hier maßgeblich beim Land.
Eine verbindliche kommunale Pflegestrukturplanung hilft, Versorgungslücken früh zu erkennen und Angebote bedarfsgerecht zu steuern. Auf Bundesebene fehlt bislang ein Rahmen, der Prävention von Pflegebedürftigkeit systematisch verankert. Die Zuständigkeiten sind auf Kranken- und Pflegeversicherung, Länder und Kommunen verteilt, und Investitionen in Prävention zahlen sich oft in einem anderen Zweig aus als dem, der sie finanziert. Die Forderung nach einem Pflegepräventionsgesetz knüpft an die Position der Bundestagsfraktion an (BT-Drs. 21/8398).
Pflegefachkräfte brauchen Handlungsspielräume und Zeit für die Versorgung statt übermäßiger Bpürokrarie, die wir auf den Prüfstand stellen wollen.