Bei Stichwahlen zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen ist die Wahlbeteiligung regelmäßig wesentlich geringer als in der Hauptwahl. Bei den letzten Kommunalwahlen kamen hierdurch in vielen Kommunen Bürgermeister*innen ins Amt, die bei der Stichwahl in absoluten Zahlen weniger Stimmen bekommen haben als der erstunterlegene Konkurrent bei der Hauptwahl auf sich vereinen konnte.
Hinzu kommt, dass aufgrund von Änderungen im Postgesetz eine rechtzeitige Zustellung von Briefwahlunterlagen innerhalb des 14-tägigen Zeitraums zwischen Haupt- und Stichwahl nicht mehr in allen Fällen garantiert werden kann.
Eine ersatzlose Abschaffung der Stichwahl kommt für uns dabei nicht in Frage. Sie würde weniger Demokratie bedeuten und wäre aufgrund der bisherigen Rechtsprechung auch verfassungsrechtlich zweifelhaft.
Aus diesen Gründen bietet es sich an, die Stichwahl direkt in die Hauptwahl zu integrieren. Dies kann z.B. in Form des bereits in anderen Ländern, wie Irland und Australien sowie den US-Bundestaaten Maine und Alaska, erprobten Instant-Runoff-Voting (integrierte Stichwahl) umgesetzt werden, bei der der Wahlzettel nach der jeweiligen Präferenz der Wähler*in durchnummeriert wird[1].