Bei einer Regelgröße von 181 Abgeordneten kann vor allem die relativ hohe Zahl von 128 Wahlkreisen je nach Wahlergebnis zu einer hohen Zahl von Überhangmandaten und in der Folge vielen Ausgleichsmandaten führen. Ein von der GRÜNEN Landtagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten kommt in verschiedenen durchaus realistischen Szenarien zu dem Ergebnis, dass der Landtag auf bis zu 279 Abgeordnete anwachsen könnte. Ein so aufgeblähter Landtag würde die parlamentarischen Prozesse massiv beeinträchtigen und immense Kosten verursachen.
Bislang konnte zwischen den demokratischen Fraktionen keine Einigung über eine Reform des Landeswahlgesetzes erzielt werden. Daher wollen wir in der kommenden Legislaturperiode einen neuen Anlauf unternehmen.
Dass die Sitzverteilung im Landtag dabei das Ergebnis der Zweitstimmen, nach Abzug der Parteien mit weniger als 5 Prozent, vollständig widerspiegelt, muss aus demokratischer Sicht unbedingt beibehalten werden. Überhangmandate nicht auszugleichen, scheidet für uns daher aus.