1. Wir wollen und müssen laut Bundesgesetzgebung nicht nur die Frauenhausplätze, sondern auch die Beratungskapazitäten für von Gewalt betroffene Frauen ausbauen.
2. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt 2032 in Kraft.
3. Wenn wir davon sprechen, dass Schutz und Beratung unabhängig von Geschlechtsidentität erhalten werden sollen, müssen diese Angebote auch queerfreundlich / queersensibel gestaltet sein.