In Nordrhein-Westfalen gibt es sowohl auf Ebene des Landes als auch der Kommunen bereits etablierte Verfahren zur direkten Demokratie. Die Anforderungen an die händische Sammlung von Unterschriften für z.B. Volksinitiativen oder Bürgerbegehren sind jedoch aus der Zeit gefallen und verursuchen sowohl bei den Initiator*innen als auch bei den zuständigen Behörden (vor allem auf Ebene der Kommunen) einen hohen Aufwand.
Mit den neuen Möglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises, z.B. über BUND ID, gibt es längst auch die Möglichkeit, sich digital für die Zeichnung einer entsprechenden Initiative auszuweisen. Damit wird die Zeichnung und Verbreitung der notwendigen Unterschriftensammlung niedrigschwelliger und der Aufwand der Behörden bei Abgleich und Prüfung der Unterschriften erheblich reduziert. Voraussetzung dafür ist, dass seitens des Landes eine entsprechende technische Lösung bereitgestellt wird, der sich die Kommunen einheitlich anschließen können.