Gerade bei (kleinen) Fraktionen in kleineren Kommunen fällt die Mindestausstattung so gering aus, dass der Mitgliedsbeitrag für die kommunalpolitische Vereinigung nicht aufgebracht werden kann, obwohl ein Erlass des Landes regelt, dass dieser oder die Inanspruchnahme einer anderen vergleichbaren externen Beratungsleistung zur generellen Mindestausstattung gezählt wird und damit abgedeckt sein muss. Diese Fraktionen erfahren dadurch einen Nachteil für ihr kommunalpolitisches Engagement.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Adrianna Gorczyk (KV Gelsenkirchen) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 19.10.2026, 16:15 |