Die Umstellungen im Anschnitt ordnet in Sinnzusammenhänge.
Statt allgemein von Problemen zu sprechen, sollten konkrete Vorhaben markeirt werden. Die Ablösung der Staatsleistungen, die auch von den drei Landeskrichen und fünf Bistümern in NRW gefordert wird, sollten wir vorantreiben.
Der Kirchenaustritt kostet Gebühren, die in den Kommunen anfallen. Der Aufwand für den Kirchensteuereinzug wird mehr als auskömmlich von den KIrchen refinanziert. Aus diesen Geldern können die Gebühren auf kommunaler Ebene erstattet werden.
Das kirchliche Dienst- und Arbeitsrechtsrecht zurzeit wird derzeit überprüft, um es resilient gegen eine rechtsradikale Unterwanderung in Funktionen und Ämter zu machen. Das betrifft u.a. die Anstellungsfähigkeit von Pfarrer*innen oder die Übernahme von Ehrenämter in der Gemeindeleitung oder Haltung in der Mitarbeitendenschaft, Loyalität zum Leitbild (Die Würde des Menschen ist unantastbar - GG Art. 1), wo es um die klare Zurückweisung von Positionierung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geht. Es ist richtig, dass die Kirchen hier zu klaren Rechtsgrundlagen kommen. Deshalb sollte im Programm die Zielrichtung der kritischen Begleitung des kirchlichen Arbeitsrechts präzisiert werden.
Die Formel "Ehrfurcht vor Gott" ist keine konkrete Zuordnung zu einem christlichen Gott, sondern hat im historischen Kontext eine tiefere Begründung. (siehe u.a. https://www.bundestag.de/resource/blob/425096/ecc17a8eebd0b36bc9313d057f532136/wd-3-067-16-pdf-data.pdf : "Zudem wird in der Rechtsliteratur der Gottesbezug der Präambel des Grundgesetzes wie folgt ausgelegt: Überwiegend wird der Gottesbezug als Ausdruck der Demut interpretiert. Die Präambel und das Grundgesetz selbst wurden von dem Parlamentarischen Rat in den Jahren 1948/49 unter dem Eindruck der Herrschaft der Nationalsozialisten ausgearbeitet. Dem Parlamentarischen Rat erschien es erforderlich, die Abkehr von totalitären Staatsformen, die die staatliche Macht als „absolut“ betrachten und als Selbstzweck begreifen, hervorzuheben. Dies wird durch eine Bezugnahme auf etwas, das über dem Staat und den Menschen steht, erreicht. Der Begriff „Gott“ wird heute gewissermaßen als Stellvertreter oder als Beispiel verstanden. Zugleich soll der Gottesbezug betonen, dass die staatliche Ordnung von Menschen gemacht ist und daher nicht perfekt, sondern für Fehler anfällig ist. Insgesamt soll die Begrenztheit menschlichen Tuns verdeutlicht werden."
Wir sollten einen gesellschaftlichen Diskurs anregen und den Prozess aufnehmen, um die Formulierung zu prüfen und zu reformieren - ohne den historischen Impuls zu verlieren. Gerade angesichts der Machtzugänge der Rechtsextremisten nicht nur in Sachsen-Anhalt wäre ein solcher Diskurs demokratietheoretisch und demokratiefördernd wichtig.