Die Teilnahme an Sprachkursen kann auf vielfältige Weise erschwert sein. Sei es durch fehlenden barrierefreien ÖPNV, durch fehlende Fähigkeiten bei der Bedienung von digitalen Endgeräten oder durch fehlende Flexibilät im Ablauf des Sprachkurses. Insbesondere Erkrankungen und Behinderungen können zu einem besonderen Ausmaß an Einschränkungen führen, die berücksichtigt werden müssen. Anderenfalls sind es gerade die besonders Schutzbedürftigen, denen der Spracherwerb im Ergebnis versagt bleibt. Gerade von Krankheit und Behinderung Betroffene sind diejenigen, die besonders von Armut, fehlender Vernetzung und Expertise, struktureller Schlechterstellung in Verwaltungsverfahren und von den Ungerechtigkeiten unseres Asylsystems betroffen sind. Die methodische und didaktische Gestaltung der Kurse muss krankheits-/therapiebedingte Ausfallzeiten berücksichtigen und kompensieren können. Eigene Formate braucht es für Menschen mit kognitiver Einschränkung: Wenn es Menschen ohnehin schwer fällt, abstrakte Worte zu verstehen und zu lernen, braucht es bei der Vermittlung der deutschen Sprache individuelle Vorgehensweisen.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Corinna Stöxen (KV Minden-Lübbecke) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.10.2026, 18:07 |