Die hier beantragte Aufzählung orientiert sich an Art. 24 der Aufnahmerichtlinie EU. Sie nimmt Alter, Krankheit, Behinderung und Gewaltopfer mit auf. Diese Auflistung soll die Existenz der weiteren Vulnerabilitätsursachen und die daraus resultierende Not für den dringenden Bedarf an unabhängiger Verfahrensberatung deutlicher herausstellen. Gerade Geflüchtete, die u.U. mehrfach von Vulnerabilitätsursachen betroffen sind, finden in Deutschland keine ausreichende staatliche Struktur im Ablauf der Verwaltungsverfahren, um mit ihren Einschränkungen angemessen berücksichtigt zu werden.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Corinna Stöxen (KV Minden-Lübbecke) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.10.2026, 18:16 |