Das Land ist für die Identifizierung von besonderen Bedürfnissen zuständig. Eine systematische Identifizierung erfolgt bislang nicht. Identifiziert werden bislang lediglich diejenigen Bedarfe, die während des Aufenthalts in Landeseinrichtungen auffallen und zu decken sind. Ein Asylsystem kann jedoch nur fair sein, wenn auch das identifiziert wird, was das den formellen Ablauf des Asylverfahrens oder die inhaltliche Entscheidung über den Asylantrag negativ beeinflussen kann. Diese Identifizierung kann weder vom Bund erfolgen, noch von den Kommunen und erst recht nicht durch die Betroffenen selbst. Der Zugang zu Fachärzten, die Versorgung von Bedarfen und die Berücksichtigungsmöglichkeit in den Asylverfahren muss vom Land sichergestellt werden.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Corinna Stöxen (KV Minden-Lübbecke) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.10.2026, 18:20 |