Auch innerhalb der EU ist nicht in allen Ländern eine menschenrechtskonforme Unterbringung sichergestellt. In Länder, bei denen dies (auch für bestimmte Gruppen) nicht der Fall ist, darf nicht abgeschoben werden.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Simon Haack (KV Münster) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 23.10.2026, 18:57 |