Das Programm verspricht bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Mandat, nennt aber kein Instrument. Nach § 47a der Gemeindeordnung ist eine digitale Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen bislang nur in Ausnahmelagen wie Katastrophen oder Epidemien möglich, und auch dann nur mit Zweidrittelmehrheit des Rates. Wer krank ist, Angehörige pflegt oder kleine Kinder hat, fällt dadurch für Abstimmungen aus. Eine Öffnung für begründete Einzelfälle hält die Präsenzsitzung als Regel aufrecht und macht das Ehrenamt für mehr Menschen vereinbar.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Martin Steinbach (KV Rhein-Sieg) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 16:31 |