Verurteilte Straftäter*innen gehören nach deutschem Strafrecht verfolgt und bestraft. Eine priorisierte Abschiebung von Straftäter*innen bedeutet nicht, dass sie nicht mehr straffällig werden, sondern dass das Problem ins Ausland geschoben wird. Daher ist dies abzulehnen.
Dieser Änderungsantrag wurde mit Katja Poredda und Jonathan Poredda-Sieger aus dem KV Köln erarbeitet.