Nordrhein-Westfalen trägt eine humanitäre Verantwortung für besonders schutzbedürftige Menschen, insbesondere für Überlebende von Verfolgung und Gewalt. Die verweigerte Zustimmung des Bundesinnenministeriums zum Landesaufnahmeprogramm für jesidische Frauen und Kinder darf nicht dazu führen, dass wir unsere Bemühungen um humanitäre Aufnahme aufgeben. Wir wollen deutlich machen, dass wir weiterhin alle landes- und bundespolitischen Möglichkeiten nutzen müssen, um Menschen in akuter Not Schutz und eine sichere Perspektive zu bieten. Humanität darf nicht an politischen Blockaden scheitern.
Dieser Änderungsantrag enstand durch die Zusammenarbeit mit Katja Poredda und Kai Echelmeyer