Die Gemeindeordnung ermöglicht inzwischen ausdrücklich, dass sich Kinder- und Jugendparlamente bilden, und das Mindestalter für sachkundige Bürger*innen wurde auf 16 Jahre gesenkt. Viele Mitglieder von Jugendselbstvertretungen sind aber jünger als 16. Sie bleiben damit genau dort außen vor, wo über ihre Themen entschieden wird: in den Ausschüssen. Ob Jüngere dort mitwirken können, ist bisher eine rechtliche Grauzone. Die Änderung schafft Klarheit. Weil die Mitgliedschaft in einer von jungen Menschen selbst gewählten und getragenen Jugendselbstvertretung Voraussetzung ist, sind die Vertreter*innen demokratisch legitimiert.
Jugendselbstvertretungen entstehen nicht von allein. Junge Menschen brauchen Begleitung, Räume und ein kleines Budget, um sich zu organisieren und dauerhaft arbeitsfähig zu bleiben. Mit der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung beim Landesjugendamt Westfalen (LWL) gibt es bereits eine landesweite Anlaufstelle mit Erfahrung, die auch den Kinder- und Jugendrat NRW begleitet. Diese Struktur wollen wir stärken, statt Parallelstrukturen aufzubauen. Damit alle jungen Menschen mitmachen können, müssen die Angebote barrierefrei sein.
Kinder und Jugendliche leben am längsten mit den Folgen politischer Entscheidungen, haben aber kaum Einfluss darauf. Ein Jugendcheck macht diese Folgen bei jedem Gesetz sichtbar, bevor entschieden wird. Er war bereits im Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode vorgesehen, wurde aber nicht umgesetzt. Diese Zusage wollen wir jetzt verbindlich einlösen.
Jugendgremien fordern in ihren Forderungskatalogen zur Landtagswahl ausdrücklich, die Gründung von Jugendselbstvertretungen mit personeller Unterstützung und ausreichenden Ressourcen zu fördern und bei landesweiten Entscheidungen, die junge Menschen betreffen, eingebunden zu werden. Dieser Antrag greift beide Forderungen auf.