Der Satz heißt dann: Schutzkonzepte und Good Governance sollen dort, wo das Land Sport strukturell fördert, selbstverständlich und Grundbedingung bei Förderung sein.
Im Sportbereich sollte die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes und der Kommunen gebunden an das Vorliegen eines Schutzkonzepts gegen sexuelle und interpersonelle Gewalt. Dies ist Stand der Dinge nicht der Fall, heißt Konzept nicht zwingend. Viele Ansprechpartnerin meinen, dass es massive Stimmen gibt, dies möglich schnell zwingend vorzugeben. Jedem kleinen Verein ist es zuzumuten, ein Konzept zu erstellen wenn auch nur gebündelt auf einer DINA4-Seite.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Sport NRW (dort beschlossen am: 30.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 01:01 |