Die seit 2026 geltende gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung des E-Sports macht eine Aktualisierung des bisherigen Programmtextes erforderlich. An die Stelle der inzwischen erfüllten Forderung soll die konkrete Weiterentwicklung des gemeinwohlorientierten E-Sports im Verein treten.
E-Sport eröffnet neue Zugänge zum Vereinsleben und zum Ehrenamt, insbesondere für junge Menschen, die durch bisherige Sportangebote kaum erreicht werden. Im Verein können sportlicher Wettbewerb, Medienbildung, Gesundheitsförderung und demokratische Beteiligung zusammenwirken. Gemeinsames Training bietet Anlässe, Fairplay und Teamgeist zu entwickeln, Konflikte zu bearbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Qualifizierte Begleitung ermöglicht zudem die Auseinandersetzung mit digitalen Geschäftsmodellen, Diskriminierung und einem gesunden Umgang mit digitalen Medien.
Diese Potenziale entfalten sich durch verlässliche Vereinsstrukturen, qualifizierte Trainer*innen und geeignete räumliche Bedingungen. Innovative Sportstätten können als außerschulische Lernorte die Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendhilfe und Familien stärken. Der Änderungsantrag verbindet deshalb die Förderung des E-Sports mit einer zeitgemäßen Entwicklung von Sportvereinen und Sportstätten.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Sport NRW (dort beschlossen am: 30.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 01:19 |