Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus ist ein zentraler Bestandteil unserer demokratischen Verantwortung. Während die Schoah einen festen Platz in der deutschen Erinnerungskultur einnimmt, wurde der nationalsozialistische Völkermord an den europäischen Sinti*zze und Rom*nja über Jahrzehnte gesellschaftlich und politisch unzureichend anerkannt. Erst 1982 erkannte die Bundesregierung die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma ausdrücklich als Völkermord an.
Auch nach 1945 waren Überlebende und ihre Nachkommen weiterhin staatlichem Unrecht, Ausgrenzung und antiziganistischer Diskriminierung ausgesetzt. Eine umfassende Erinnerungskultur muss deshalb nicht nur die nationalsozialistische Verfolgung und Ermordung sichtbar machen, sondern auch die Kontinuitäten der Diskriminierung und den langen Kampf der Betroffenen um Anerkennung und Gleichberechtigung berücksichtigen.
Die Geschichte der Sinti*zze und Rom*nja soll daher als selbstverständlicher Bestandteil unserer gemeinsamen Geschichte in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit sowie an Gedenkorten verankert werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen und Nachkommen der Verfolgten von besonderer Bedeutung.