NRW hat mit dem Bundesratsantrag zur vierten Säule in der sozialen Sicherung für selbständige Künstler*innen den Anfang gemacht und wird das zur Stärkung und Stabilisierung der Künstlersozialkasse und damit für die Künstler*innen fortsetzen.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Kultur NRW (dort beschlossen am: 30.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:18 |