Muslimische Wohlfahrtspflege ist in NRW vielerorts längst gelebte Praxis: in Beratung, Kinder- und Jugendarbeit, Familienunterstützung, Pflege und Geflüchtetenhilfe. Sie ist jedoch strukturell kaum eingebunden. Muslimische Träger verfügen häufig nicht über die Verbandsstrukturen, Ansprechpartner und Zugänge, die für die etablierte freie Wohlfahrtspflege selbstverständlich sind. Der Antrag setzt an diesen strukturellen Lücken an und verbindet Dialog, faire Verfahren, Fachkräftesicherung und Wissensgrundlage zu einem stimmigen Gesamtpaket.
Der Fachbeirat „Muslimische Wohlfahrt“ im zuständigen Landesministerium verstetigt den Austausch zwischen Ministerien und muslimischen Akteuren. Bisher hängt die Kommunikation oft von einzelnen Personen, Anlässen oder Projektlaufzeiten ab. Ein dauerhaftes Gremium schafft feste Ansprechstrukturen, bündelt Fachwissen und ermöglicht es, rechtliche und administrative Hürden frühzeitig zu erkennen und abzubauen, etwa bei Anerkennung, Förderzugang oder Trägerstatus. Das nützt der Verwaltung ebenso wie den Trägern, weil Probleme gelöst werden, bevor sie sich in Einzelfällen verfestigen.
Auch auf kommunaler Ebene, wo über Förderung, Kooperation und Anerkennung konkret entschieden wird, besteht Handlungsbedarf. Verwaltungen kennen die Bedarfe und Potenziale muslimischer Wohlfahrtspflege oft nur unzureichend. Das führt zu Unsicherheit, Zurückhaltung oder uneinheitlicher Praxis. Sensibilisierung stärkt die Fachkompetenz der Verwaltung. Niedrigschwellige Beschwerdestellen für Diskriminierung in Zugangs- und Anerkennungsverfahren sichern zusätzlich faire und nachvollziehbare Verfahren. Wer in einem Verfahren benachteiligt wird, braucht eine Anlaufstelle, die ohne hohe Hürden erreichbar ist, damit Benachteiligungen sichtbar werden und korrigiert werden können.
Ein weiterer Engpass ist die personelle Ausstattung. Wohlfahrtspflege lebt von qualifizierten Fachkräften in Sozialarbeit, Pädagogik und Pflege, und in allen drei Bereichen herrscht ein erheblicher Fachkräftemangel. Muslimische Träger sind davon besonders betroffen, weil sie auf Fachkräfte angewiesen sind, die zugleich fachlich qualifiziert und in den Communities verankert sind, über Sprach-, Religions- und Kulturkompetenz verfügen und Vertrauen genießen. Ausbildungs- und Studienzugänge sowie Stipendien für Menschen mit muslimischer Communityanbindung sichern die personelle Besetzung dieser Träger und eröffnen zugleich Bildungs- und Aufstiegschancen. Das ist keine Sonderförderung, sondern ein Beitrag zur Fachkräftesicherung im gesamten Sozialsektor.
Schließlich fehlt es an einer belastbaren Datengrundlage. Über Umfang, Leistungen und Bedarfe muslimischer Wohlfahrtspflege liegen bislang nur wenige systematische Erkenntnisse vor. Ein unabhängiges Forschungsprogramm mit regelmäßigen Bedarfsanalysen und der Evaluation der Förderprogramme stellt sicher, dass Mittel zielgerichtet eingesetzt werden und Maßnahmen nachsteuerbar bleiben. Es schafft die Transparenz, auf der eine evidenzbasierte Sozialpolitik beruht.
Insgesamt verstetigt der Fachbeirat den Dialog, die Beschwerdestellen sichern faire Verfahren, und die Stipendien sichern die personelle Besetzung muslimischer Träger. Der Antrag folgt dem Grundsatz der Pluralität der Trägerlandschaft und nutzt vorhandene zivilgesellschaftliche Ressourcen für das Gemeinwohl.