Radikalisierung verläuft heute zu großen Teilen im digitalen Raum und entzieht sich dort oft der Wahrnehmung von Familie, Schule und Gemeinde. Wirksame Extremismusbekämpfung braucht deshalb zwei Dinge zugleich: handlungsfähige Sicherheitsbehörden, die Gefahren früh erkennen, und eine starke zivilgesellschaftliche und kommunale Präventions- und Ausstiegsstruktur, die Menschen erreicht, bevor und nachdem sie in extremistische Milieus geraten. Der Antrag verbindet beides und stützt sich auf die Überzeugung, dass Sicherheit und Prävention keine Gegensätze sind.
Die personelle und technische Stärkung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden ist die Voraussetzung dafür, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen. Islamistische Propaganda verbreitet sich über soziale Netzwerke und Messengerdienste schnell, professionell und zielgruppengenau, insbesondere an Jugendliche. Dem lässt sich nur begegnen, wenn Behörden über die nötige Ausstattung, technische Expertise und Auswertungskapazitäten verfügen. Das schützt zugleich die große Mehrheit der Muslime, die mit dieser Ideologie nichts zu tun haben will und selbst ein Interesse daran hat, dass Extremisten nicht in ihrem Namen auftreten.
Beratung und Intervention brauchen verlässliche Strukturen. Das Landesprogramm „Wegweiser“ hat sich als Anlaufstelle für Angehörige, Fachkräfte und Betroffene etabliert. Seine Weiterentwicklung zu Demokratiezentren, die phänomenübergreifend arbeiten, trägt der Tatsache Rechnung, dass sich Radikalisierungsverläufe, Rekrutierungsmuster und Ansprachestrategien verschiedener Szenen ähneln. Eine gemeinsame Struktur bündelt Kompetenz, vermeidet Stigmatisierung einzelner Gruppen und ermöglicht Beratung auch dort, wo ideologische Mischformen auftreten. Der Ausbau der Beratungskompetenz sichert die fachliche Qualität.
Für die Ausstiegsarbeit gilt: Sie ist nur erfolgreich, wenn sie dauerhaft gesichert ist und Vertrauen aufbauen kann. Die dauerhafte Absicherung des Aussteigerprogramms API schafft Planungssicherheit. Die Möglichkeit, Ausstiegsprogramme auch in freier, fachlich qualifizierter Trägerschaft anzubieten, erweitert den Zugang, denn manche Betroffene wenden sich eher an zivilgesellschaftliche als an staatliche Stellen. Mit dem Aufbau von Beratungsangeboten für Aussteigerinnen und Aussteiger aus fundamentalistischen Freikirchen und der Stärkung der Sekteninfo NRW wird zudem deutlich, dass der Antrag religiösen Fundamentalismus unabhängig von seiner Herkunft in den Blick nimmt.
Der Sonderfonds „Partnerschaften für Demokratie Plus“ mit jährlich 30 Millionen Euro macht Prävention vor Ort planbar. Kommunen sind der Ort, an dem Radikalisierung sichtbar wird und Gegenstrategien greifen müssen, doch gerade in sozialen Brennpunkten fehlen oft die Mittel. Der Schwerpunkt auf Regionen mit besonderem Radikalisierungsrisiko sorgt dafür, dass die Mittel dorthin fließen, wo der Bedarf am größten ist. Die Fondshöhe ist dabei eine bewusste politische Prioritätensetzung und steht in einem vertretbaren Verhältnis zu den gesellschaftlichen Folgekosten von Radikalisierung.
Schließlich stellt der Antrag die Präventionsarbeit selbst auf eine belastbare Grundlage. Staatlich geförderte Maßnahmen wirkungsorientiert zu evaluieren, die Ergebnisse zu veröffentlichen, unabhängige Forschung zu fördern und Qualitätsstandards zu entwickeln, stellt sicher, dass öffentliche Mittel wirksam eingesetzt werden. Das schafft Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, erlaubt die Weiterentwicklung erfolgreicher Ansätze und beendet die Förderung von Maßnahmen, deren Nutzen sich nicht belegen lässt.