Religiöser Fundamentalismus und Extremismus gefährden die freiheitliche Demokratie, unabhängig davon, in welchem religiösen oder weltanschaulichen Gewand sie auftreten. Der Antrag knüpft deshalb nicht an eine bestimmte Religion an, sondern an das, was demokratisch nicht akzeptabel ist: die Legitimation von Gewalt, die Ablehnung der Gleichberechtigung und den Anspruch, religiöses Recht über das staatliche Gesetz zu stellen. Diese drei Kriterien sind klar, rechtsstaatlich begründet und auf alle Phänomene anwendbar, ob islamistisch, christlich-fundamentalistisch oder anders begründet.
Dieser phänomenübergreifende Ansatz ist zugleich der wirksamere. Radikalisierungsverläufe, Rekrutierungsmuster und Feindbilder ähneln sich über Szenen hinweg: Absolutheitsansprüche, Abwertung anderer und die Ablehnung von Pluralität. Wer nur ein Phänomen benennt, verengt den Blick und läuft Gefahr, ganze Gruppen unter Generalverdacht zu stellen. Das trifft vor allem die große Mehrheit der Muslime, die extremistische Auslegungen selbst ablehnen, und es untergräbt das Vertrauen, auf das Prävention und Sicherheitsarbeit angewiesen sind. Ein Programm, das gegen Extremismus glaubwürdig sein will, muss Maßstäbe anlegen, die für alle gleichermaßen gelten.
Der Dreiklang aus rechtlichen Grenzen, präventiver Bildungsarbeit und sozialer Integration trägt der Erfahrung Rechnung, dass keine dieser Säulen allein ausreicht. Klare rechtliche Grenzen setzen verbindliche Maßstäbe und ermöglichen es, konsequent gegen Gewalt und Rechtsbruch vorzugehen. Präventive Bildungsarbeit stärkt Urteilsfähigkeit, Ambiguitätstoleranz und demokratische Haltung, bevor sich geschlossene Weltbilder verfestigen. Soziale Integration verringert den Nährboden, auf dem extremistische Angebote wachsen: Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und fehlende Zugehörigkeit. Erst im Zusammenspiel entsteht ein Ansatz, der Extremismus nicht nur bekämpft, wenn er sichtbar wird, sondern ihm vorbeugt.
Schließlich verlangt der Antrag, Radikalisierung in ihren gesellschaftlichen Konfliktlinien zu analysieren, statt sie auf religiöse oder kulturelle Merkmale zu reduzieren. Die Forschung zeigt, dass Radikalisierung in der Regel ein Zusammenspiel aus persönlichen Krisen, Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen, sozialen Umfeldern und ideologischen Angeboten ist. Eine Erklärung, die allein auf Religion oder Herkunft verweist, greift zu kurz, führt zu falschen Maßnahmen und verstärkt genau die Stigmatisierung, die Radikalisierung begünstigen kann. Eine differenzierte Analyse ist deshalb die Voraussetzung für zielgenaue und verhältnismäßige Maßnahmen.