Wehrhafte Demokratie heißt: AfD Verbotsverfahren ohne Wenn und Aber
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von Grundrechten, Schutz von Minderheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus die Mittel dafür: Die Möglichkeit des Verbots von verfassungsfeindlichen Parteien. Es ist die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Nicht erst seit der Wahl in Sachsen-Anhalt ist klar, dass eine von der AfD geführte Regierung Realität werden kann und diese die Grundrechte vieler Menschen gefährdet.
Wir müssen jetzt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen. Dazu gehört der entschlossene Einsatz für ein AfD-Verbotsverfahren. Wir begrüßen den aktuellen Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verfahrens einzusetzen. Dies ist aus unserer Sicht angesichts der Gefahr, die von der AfD für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht, ein notwendiger, wenn auch später Schritt, der angesichts der Lage aber nicht ausreicht. In der Arbeitsgruppe müssen die vorhandenen Erkenntnisse gebündelt und auf ihre Verwertbarkeit hin geprüft werden, um ein Verbotsverfahren erfolgreich vorantreiben zu können. Dabei müssen die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, um zu einem zeitnahen Ergebnis zu gelangen. Eine künftige Koalition mit grüner Beteiligung in NRW muss bei dieser Zustimmung bleiben und sich darauf verständigen, dass die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung im Bundesrat verpflichten. Für uns ist klar: Wir machen auf allen Ebenen die gründliche Vorbereitung und Einleitung eines Verbotsverfahrens als notwendige Maßnahme zum Schutz unserer Demokratie zur Priorität.
Niemand behauptet, ein Verbot allein könne rechtsextreme Einstellungen, strukturelle Beschleuniger für rechtsextremes Gedankengut, Propaganda- Algorithmen oder das schwindende Vertrauen in demokratische Institutionen beheben. Wir brauchen weiterhin eine lebendige demokratische Zivilgesellschaft, die Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen, einen Staat, der einfach funktioniert, und vieles mehr, um den Rechtsextremismus zurückzudrängen. Ein Verbot der AfD hat den entscheidenden Vorteil, dass staatliche Parteienfinanzierung und die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen nicht mehr für rechtsextremen Hass und menschenverachtende Hetze eingesetzt werden können, dass Parteistrukturen zerschlagen werden, die aktuell tief in die rechtsextreme, gewaltbereite Szene hineinreichen, und Nachfolgeorganisationen verboten sind. Ein Verbot der AfD bedeutet eine Schwächung des organisierten Rechtsextremismus in Deutschland.
Ein Scheitern des Verbotsverfahrens nach Prüfung des Bundesverfassungsgerichts bleibt eine Möglichkeit, von der wir uns nicht entmutigen lassen. Ein Verbotsverfahren zu unterlassen und damit ein Werkzeug ungenutzt zu lassen, wäre angesichts der Bedrohungslage für Demokratie und Menschenrechte fahrlässig. Außerdem stehen die Chancen ausweislich eines ausführlichen ergebnisoffenen Gutachtens gut. Angesichts der Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt ist die Möglichkeit des Erstarkens der AfD bei einem Scheitern des Verbotsverfahrens für uns auch kein Argument, nicht den Versuch zu wagen, unsere Demokratie zu schützen.