Frauen und Mädchen mit Behinderung sind deutlich häufiger von (sexualisierter) Gewalt betroffen als andere Personengruppen. Sie können etwa aufgrund einer Sinnesbehinderung Gefahren bzw. Bedrohungen gar nicht oder erst spät erkennen. Im Falle von kognitiven Einschränkungen wird grenzüberschreitendes Verhalten teilweise gar nicht als solches wahrgenommen, besonders wenn die Frauen bzw. Mädchen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der Person stehen, die ein grenzüberschreitendes Verhalten zeigt. Daher benötigen Frauen und Mädchen mit Behinderung einen besonderen Schutz vor Gewalt und Bedrohung.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik (dort beschlossen am: 01.11.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 14:34 |