Begründung
Der Programmentwurf sieht bereits vor, den Zugang zu Schutz und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen sicherzustellen und barrierefreie sowie kultursensible Angebote auszubauen. Das ist eine wichtige Grundlage. Allerdings reicht Barrierefreiheit allein nicht aus, um Frauen mit besonderen Unterstützungsbedarfen wirksam vor Gewalt zu schützen.
Frauen mit Behinderungen, ältere, pflegebedürftige oder erkrankte Frauen können während eines Aufenthalts in einer Schutzeinrichtung auf Assistenz, Pflege oder medizinische Versorgung angewiesen sein. Fehlen entsprechende Möglichkeiten, kann dies dazu führen, dass sie trotz akuter Gewalt keinen geeigneten Schutzplatz finden oder notwendige Hilfe nicht in Anspruch nehmen können.
Nicht jedes Frauenhaus muss diese Leistungen selbst erbringen. Entscheidend ist, dass die notwendige Unterstützung während des Schutzaufenthalts verlässlich organisiert werden kann. Dafür braucht es eine engere Zusammenarbeit zwischen Gewalthilfe, Pflege, Eingliederungshilfe und Gesundheitsversorgung sowie geeignete Rahmenbedingungen für die Einrichtungen.
Mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und dem Ausbau des Hilfesystems bis zum Beginn des Rechtsanspruchs im Jahr 2032 müssen diese unterschiedlichen Bedarfe von Anfang an berücksichtigt werden. Es geht nicht allein darum, zusätzliche Schutzplätze zu schaffen, sondern sicherzustellen, dass diese auch für Frauen mit Assistenz-, Pflege- oder medizinischem Versorgungsbedarf tatsächlich zugänglich sind.
Keine Frau darf deshalb ohne Schutz bleiben, weil sie auf Unterstützung angewiesen ist.